Hai-Stiftung
Gefährdet Haie
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Photo © Klaus Jost

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Gefährdete Haie

Aussterben ist für immer!

Aussterben ist für immer!

Aussterben ist für immer!

Photo © Steve de Neef

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Förderungsrichtlinien und Bedingungen der Hai-Stiftung

Die Hai-Stiftung unterstützt seit 1998 wisssenschaftliche und andere Projekte. Wissenschaftliche Projekte müssen unser Wissen über Haie erweitern, so dass wir sie effizienter schützen können. Andere Projekte sollen das Image der Haie in der Öffentlichkeit verbessern.

Finanzielle und personelle Ressourcen sind knapp, vor allem im Bereich des Umweltschutzes, und wir können leider nicht alles tun, was getan werden sollte. Wir müssen unsere Anstrengungen deshalb fokussieren. In Bezug auf neue Projekte versucht die Hai-Stiftung, dem Ansatz des EDGE (Evolutionarily Distinct and Globally Endangered) Projekts zu folgen. Daher konzentriert die Hai Stiftung ihre Ressourcen auf relevante evolutionär signifikante und global (oder lokal) gefährdete Arten und die wissenschaftliche Forschung zur Erhaltung dieser Haiarten. Ein zweiter Schwerpunkt sind wichtige biologische Fragestellungen zum Schutz der Haie im Allgemeinen.

Wenn Sie einen Antrag für die Unterstützung eines Projektes stellen möchten, möchten wir Sie zuerst bitten unsere Richtlinien zu lesen.

 

  • Förderungsrichtlinien und Bedingungen der Hai-Stiftung

    Die Stiftung unterstützt Projekte, die dem Hai-Schutz dienen

    Die Hai-Stiftung ((weiterhin als die "Hai Stiftung" oder die "Stiftung" bezeichnet) ) unterstützt gemäss ihrer Satzung nur Hai-Schutz Projekte. Die Projekte müssen sinnvoll und für die Stiftung finanziell tragbar sein. Auf die untersuchten Haiarten sollten die Kriterien CR, EN, VU, NT, DD oder NE der IUCN Rote Liste zutreffen.
    Im Rahmen eines Projekts, das sich auch mit Rochen, Chimären oder anderen Organismen beschäftigt, kann die Stiftung jedoch den auf Haie bezogenen Teil ganz oder teilweise unterstützen.

    Ethische Standards

    Die Projektleitenden und Projektmitarbeitenden müssen die etablierten ethischen Grundsätze für die Forschung an Vertebraten und schützenswerten Tieren einhalten. Kein lebender Organismus sollte physisch oder anders zu Schaden kommen, es sei denn, es gibt keine anderen Optionen. Invasive und andere Methoden, die den Organismuss Stress aussetzen, müssen auf dem absoluten Minimum gehalten werden und im Projektantrag erwähnt werden. Die Missachtung dieser Bedingungen könnte zu einem sofortigen Abbruch der Projektunterstützung führen.

    Die Stiftung unterscheidet zwischen folgenden Arten von Projekten

    • Wissenschaftliche Projekte (Forschungsprojekte)
    • Öffentlichkeitswirksame Projekte (Reportagen, Bücher, Photodokumentationen)
    • Pädagogische Projekte (Aufklärungsprojekte z.B. für lokale Fischer, Tauchlehrer, Hai-Touren Anbieter)

     

    Die Stiftung unterscheidet zwischen 3 Typen von Projekten

    • Kurzprojekte (< 18 Monate)
    • Standardprojekte (bis zu 3 Jahren)
    • Langzeit Projekte (> 3 Jahre) Momentan werden keine weiteren Langzeit Projekte angenommen.

     

    Unterstützungssummen

    Als grobe Schätzung können für die jeweiligen Projekttypen folgende Unterstützungssummen angenommen werden

    • Kurzprojekte: gesamthaft bis CHF 8'000/$8.000
    • Standard Projekte: bis CHF 10'000/$10.000 pro Jahr
    • Langzeit Projekte: maximal CHF 10'000/$10.000 pro Jahr


    Die Stiftung behält sich vor, die in einem Projektantrag beantragten Unterstützungsleistungen zu kürzen.

    Overhead und andere administrative Kosten

    Die Stiftung zahlt keine Overhead oder andere administrative Kosten.

    Kooperationen

    Die Stiftung unterstützt prinzipiell Kooperationen, speziell bei grösseren und längeren Projekten. Viele unserer Projekte erhalten und erhielten Unterstützung aus verschiedenen Quellen. Die Quellen müssen jedoch offengelegt werden. Sollte eine Quelle nicht mit der Ethik oder den Zielen der Stiftung vereinbar sein, so behält sich die Stiftung vor, ein Projekt abzulehnen.

    Sollte ein Antragstellender an Kooperationen mit anderen Forschenden interessiert sein, kann die Stiftung mit ihrem grossen internationalen Netzwerk dabei behilflich sein.

    Was die Stiftung in der Regel nicht unterstützt

    • Löhne (Ganz- oder Teilzeit) der Projektmitarbeitenden und deren Unterhaltskosten
    • Satellitensender und andere, sehr teure Ausrüstungsgegenstände
    • Teure Ausrüstungsgegenstände wie z.B. Tauchausrüstungen oder teure Kameras, die auch ausserhalb des Projektes zum Einsatz kommen können
    • Reisekosten/Spesen/Kongressgebühren
    • Publikationsgebühren

     

    Eigentumsvorbehalt

    Sollten mit dem Geld der Stiftung teureres Material oder ähnliches beschafft werden, behält sich die Stiftung das Recht vor, diese Gegenstände nach Abschluss des Projektes für den Einsatz in anderen Projekten zurückzufordern. Projektleiter sind verpflichtet, diese Gegenstände nach Projektende umgehend an das Büro der Hai-Stiftung (Zürich, Schweiz) zu senden oder die Stiftung adäquat (Zeitwert) finanziell zu kompensieren.

    Gewinne

    Gewinne, die sich aus einem Projekt ergeben, müssen der Stiftung im Projektantrag angegeben werden. Sollten unerwartet Gewinne aus einem Projekt entstehen, so ist die Stiftung umgehend zu informieren. Der Stiftungsrat wird über eine faire Verteilung der Gewinne entscheiden.

    Verwendung der Gelder und Material

    Projektgelder und Projektmaterial der Stiftung dürfen nur für die im Projektantrag angegebenen Zwecke eingesetzt werden.

    Sprache des Antrags

    Der Projektantrag muss in englischer Sprache eingereicht werden, um ihn gegebenenfalls an den Wissenschaftlichen Beirat oder andere Wissenschaftler weiterleiten zu können.

    Anforderungen an Antragsteller und Projektmitarbeitende

    • Der oder die Projektleitende muss ein ausgewiesener Spezialist auf dem entsprechenden Gebiet sein.
      Bei Kurzprojekten sind Ausnahmen zu dieser Regel jedoch möglich.

     

    Pflichten des Antragstellers/Projektleiters

    • Mit dem Einreichen des endgültigen Projektantrages erklären der Antragsteller und/oder der Projektleiter, dass sie den Projektantrag nach bestgem Wissen und Gewissen wahrheitsgetreu ausgefüllt haben.
    • Mit dem Einreichen des endgültigen Projektantrages akzeptieren der Antragsteller und/oder der Projektleiter die vorliegenden Förderungsrichtlinien und Bedingungen der Hai-Stiftung / Shark Foundation und akzeptieren den Haftungsausschluss in den Förderungsrichtlinien und Bedingungn. Sie sind dafür verantwortlich, dass Projektmitarbeitende über die Förderungsrichtlinien und Bedingungen informiert sind und sich an diese halten.

     

    Berichterstattung

    Periodische Berichte (inkl. Medien und anderem Material) müssen dem Stiftiftungsrat via das Stiftungsbüro, wenn nicht anders geregelt, halbjährlich unaufgefordert eingereicht werden. Diese Zwischenberichte müssen in englischer Sprache und in einer Qualität eingereicht werden, dass sie ohne redaktionellen Aufwand direkt auf denWebseiten der Stiftung oder anderweitig verwendet werden können.

    Medien

    • Unter Medien sind in diesem Zusammenhang alle elektronischen oder gedruckten Informationen, Photos, Videos, Audiodateien und ähnliches Material zu verstehen.
    • Antragsteller, Projektleiter und/oder Mitarbeitende sind verpflichtet, der Stiftung Medien über das Projekt zur Verfügung zu stellen, sobald diese verfügbar sind. Die Stiftung hat das Recht, diese Medien, unter entsprechender Erwähnung des Copyrights, für die Projekt Dokumentationen  auf ihren Webseiten sowie in anderer Form zu nutzen.
    • Zusammen mit den Medien muss ein Brief oder ein unterschriebenes elektronisches Dokument der Stiftung eingereicht werden, das eindeutig erklärt, wer der Eigentümer bzw. Copyright-Besitzende dieser Medien ist, dass alle abgebildeten Personen mit einer Publikation der Medien einverstanden sind und dass er oder sie sie der Stiftung zeitlich unlimitiert und unentgeltlich für die Dokumentation des Projekts auf ihren Webseiten sowie in anderer Form zur Verfügung stellt.

     

    Erwähnung der Stiftung

    In wissenschaftlichen Publikationen, Vorträgen und Postern an Kongressen/Konferenzen sowie in allen Medien, die mit Hilfe der Stiftung produziert wurden, muss die Unterstützung durch die Hai-Stiftung (Swiss Shark Foundation / Hai-Stiftung, Grant Number XXXX) erwähnt werden. In nicht wissenschaftlichen Produktionen wie Artikeln in der Presse und Filmproduktionen sollen alle Anstrengungen unternommen werden, um zu sichern, dass die Unterstützung der Swiss Shark Foundation / Hai-Stiftung mit Webadresse (shark.swiss oder hai.swiss) erwähnt wird.

    Entscheidungsprozesse

    Nach Eingang aller Informationen zu einem Projekt entscheidet der Stiftungsrat über die Unterstützung des Projekts, inkl. die Summe, Art und Dauer der Unterstützung. Für eine Projektbeurteilung kann der Wissenschaftliche Beirat oder einzelne Wissenschaftler hinzugezogen werden. In der Regel folgt die Stiftung in diesem Fall deren Empfehlung.

    Haftungsausschluss

    Der/Die Antragstellende/Projektleiter und die Hai-Stiftung/Shark Foundation akzeptieren, dass die Hai-Stiftung/Shark Foundation, der Stiftungsrat sowie alle mit der Hai-Stiftung/Shark Foundation assoziierte Parteien, jegliche Haftung, finanziell oder anders geartet, für jede Tätigkeit oder Untätigkeit der Antragstellenden/Projektleiters in dem eingereichten Projekt ablehnen. Solche Fälle beinhalten, sind aber nicht limitiert auf, Vernachlässigung, Unachtsamkeit, Fehler, strikte Haftung, Vertragsverletzung und sämtliche Verletzungen, Krankheiten, Schäden, Verluste, Ausgaben oder Ansprüche (inkl. Gebühren und Anwaltskosten) die aus irgendwelchen Gründen aus dem Projekt entstehen können.

    Mit der Einreichung des Projektantrags der Hai-Stiftung/Shark Foundation an die Hai-Stiftung/Shark Foundation stimmt der/die Antragstellende/Projektleiter dem Haftungsausschluss zu. Der/Die Antragstellende/Projektleiter versichert weiterhin, dass er/sie alle Mitarbeitenden, Unternehmer, Subunternehmer und Drittpersonen, die in das Projekt, seine Subprojekte oder irgendwelche anderen Aktivitäten im Rahmen des Projekts involviert sind, entsprechend über den Haftungsausschluss der Hai-Stiftung/Shark Foundation informieren wird und dass diese alle verpflichtet sind, den Haftungsausschluss zu akzeptieren.

  • Termine und erster Kontakt

    Für die Einreichung eines Projektantrages bestehen keine zeitlichen Eingabefenster.

    Es ist jedoch empfehlenswert, vor einer konkreten Projekteingabe zuerst mit der Stiftung unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Kontakt aufzunehmen. Die benötigten Angaben für eine erste Kontaktaufnahme sind:

    • Projektart
    • Kurzbeschreibung des Projekts
    • Kurzer Lebenslauf/Institutionelle Zugehörigkeit des Antragstellers
    • Geplante Dauer
    • Detailliertes beantragtes Budget

    Bitte die Anträge in englischer Sprache einreichen!

  • Häufig gestellte Fragen

    Alle Informationen befinden sich in den Förderungsrichtlinien und Bedingungen der Hai-Stiftung.

    Was für Projekte unterstützt die Stiftung?

    Die Stiftung unterstützt wissenschaftliche öffentlichkeitswirksame und pädagogische Projekte, die dem Schutz der Haie im Allgemeinen und bedrohten Haiarten im Besonderen dienen.

    Unterstützt die Stiftung auch Projekte mit Rochen oder Chimären?

    Die Stiftung unterstützt gemäss ihrer Satzung nur Hai-Schutz Projekte.
    Im Rahmen eines Projekts, das sich auch mit Rochen, Chimären oder anderen Organismen beschäftigt, kann die Stiftung jedoch den auf Haie bezogenen Teil ganz oder teilweise unterstützen.

    Nach was für Kriterien entscheidet die Stiftung über die Unterstützung eines Projekts?

    Folgende Hauptkriterien entscheiden über die Unterstützung eines Projekts:

    • Das Projekt muss dem Hai-Schutz dienen
    • Es muss sinnvoll und für die Stiftung finanziell tragbar sein
    • Die Kriterienauf CR, EN, VU, NT, DD oder NE der IUCN Red List sollten auf die untersuchten Haiarten zutreffen
    • Der Projektleiter muss ein ausgewiesener Spezialist auf dem Gebiet des Projekts sein. Ausnahmen zu dieser Regel sind jedoch bei Kurzprojekten möglich.
    • Für eine Projektbeurteilung können der Wissenschaftliche Beirat oder einzelne Wissenschaftler hinzugezogen werden. Die Stiftung folg in diesem Fall in der Regel deren Empfehlung
    • Das Projekt muss die etablierten ethischen Grundsätze für die Forschung an Vertebraten und schützenswerten Tieren einhalten

    Wie steht die Stiftung zu Kooperationen bei einem Projekt?

    Die Stiftung unterstützt prinzipiell Kooperationen, speziell bei grösseren und längeren Projekten. Viele unserer Projekte erhalten und erhielten Unterstützung aus verschiedenen Quellen. Die Quellen müssen jedoch offengelegt werden. Sollte eine Quelle nicht mit der Ethik oder den Zielen der Stiftung vereinbar sein, so behält sich die Stiftung vor, ein Projekt abzulehnen.
    Sollte ein Antragstellender an Kooperationen mit anderen Forschenden interessiert sein, kann die Stiftung mit ihrem grossen internationalen Netzwerk dabei behilflich sein.

    Was sind die Pflichten eines Projektleiters?

    Die wichtigsten Pflichten eines Projektleiter sind:

    • Die Projektleiter und Projektmitarbeitenden müssen die etablierten ethischen Grundsätze für die Forschung an Vertebraten und schützenswerten Tieren einhalten. Kein lebender Organismus sollte physisch oder anders zu Schaden kommen, es sei denn, dass es gibt keine anderen Optionen gibt.
    • Mit dem Einreichen des finalen Projektantrages erklären der Antragsteller und/oder der Projektleiter, dass sie den Projektantrag nach bestgem Wissen und Gewissen wahrheitsgetreu ausgefüllt haben.
    • Mit dem Einreichen des finalen Projektantrages akzeptieren der Antragsteller und/oder der Projektleiter die vorliegenden Förderungsrichtlinien und Bedingungen der Hai-Stiftung/Shark Foundation und akzeptieren den Haftungsausschluss der Hai-Stiftung/Shark Foundation.
    • Periodische Berichte (inkl. Medien und anderem Material) müssen dem Stiftungsrat, wenn nicht anders geregelt, halbjährlich unaufgefordert eingereicht werden.
    • Antragsteller, Projektleiter und/oder Mitarbeitende sind verpflichtet, der Stiftung Medien über das Projekt zur Verfügung zu stellen, sobald diese verfügbar sind. Die Stiftung hat das Recht, diese Medien, unter entsprechender Erwähnung des Copyrights, für die Dokumentation des Projekts auf ihren Internet-Seiten sowie in anderer Form zu nutzen.

     

    Weitergehende Informationen befinden sich in den Förderungsrichtlinien und Bedingungen der Hai-Stiftung.

    Wie sieht es mit Overhead Zahlungen aus?

    Die Stiftung zahlt prinzipiell keinen Overhead.

    Zahlt die Stiftung auch Löhne oder andere Unterhaltskosten?

    Nein, die Stiftung zahlt keine Löhne (Voll- oder Teilzeit) und in der Regel keine Unterhaltskosten für Projektmitarbeitende.

    Kann eine Einsprache gegen einen Beschluss der Stiftung eingelegt werden?

    Nein. Die Entscheidung für oder gegen die Unterstützung eines Projekts liegt alleine bei der Stiftung. Die Stiftung kann die Unterstützung eines Projekts ohne Begründung ablehnen, obwohl in der Regel eine Begründung erfolgt.

Unterstützen Sie die Stiftung bei ihrer Arbeit für die Haie